Liebe Sportfreunde,
Die Elbe ist ein Wassersportrevier mit einer beeindruckenden Länge. Aber die Elbe ist auch Bundeswasserstraße, Lebensraum für Tier und Pflanzen, Erholungsgebiet für Menschen und zunehmend auch wieder ein Gewässer für Schwimmer. Diese Vielfalt stellt an Wassersportler auch Herausforderungen. Folgende Hinweise sind beim befahren des Flusses hilfreich:
Wassersport – Hinweise für die sächsische Elbe
Auf der Elbe gilt die Binnenschifffahrtstraßenordnung: Für alle Fahrzeuge gilt eine Kennzeichnungspflicht (Bootsname, amtliche Registrierung, Name der Organisation oder deren Abkürzung…..). Boote mit mehr als 3 PS Motorenleistung (Segelboote ab 5,5 m Länge) benötigen eine amtliche Registrierung, Bei Booten mit Motoren über 15 PS ist ein amtlicher Bootsführerschein erforderlich. Name und die Anschrift des Eigentümers sind am Fahrzeug anzubringen (Innen oder Außen).
Die Oberelbe ist je nach Wasserstand 100 bis 130 m breit, die Fließgeschwindigkeit liegt bei 4-5 km/h, der mittlere Wasserstand liegt etwa bei 2 m, im Sommer sind 85 cm jedoch auch keine Seltenheit. Höchst schiffbarer Wasserstand ist 5 m (Fließgeschwindigkeit 5-7 km/h), telefonische Auskunft gibt der automatische Pegel Tel.: (0351)19429 und sind über folgende Webseite zu erhalten: umwelt-sachsen.de. Informationen über Sperrungen von Wasserstraßen bzw. Schleusen werden über www.elwis.de mitgeteilt.
Bei älteren Bogenbrücken ist mit starker Strömung und unterhalb der Brücke mit Wirbeln bzw. Gegenströmung zu rechnen. Bogenbrücken der Oberelbe haben getrennte Durchfahrten für Berg- und Talfahrer. Das zu durchfahrende Joch ist mit zwei gelben Rauten gekennzeichnet und rechts und links je durch eine rot-weiße Raute begrenzt. Das mit einer rot-weiß-roten Tafel versehene Joch darf nicht durchfahren werden, es ist für den Entgegenkommer bestimmt. Über die Durchfahrtshöhen informiert das Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden Tel.: (0351) 843 250 abrufbar.
Seilfähren gibt es auf der Oberelbe nur noch vereinzelt (auf der sächsischen Elbe nur in Rathen). Diese Fähren erkennt man am blauen Fährschild mit unter der Fähre dargestelltem Balken. Diese Fähren sind in der Regel nur zu passieren, wenn sie an dem Ufer anliegen, auf dem auch das Fährzeichen steht.
Die Fahrrinne ist am rechten Ufer (stromab gesehen) mit roten, am linken Ufer mit grünen Tonnen begrenzt. Sind keine Tonnen ausgelegt ist davon auszugehen, dass in den Krümmungen die Fahrrinne etwas mehr in der Außenkurve liegt, die Innenkurve ist meist flach. In der Fahrrinne ist die Tauchtiefe meist ca. 20 – 30 tiefer als der Pegel, an manchen Stellen sogar einige Meter.
Besondere Rücksicht sollte gegenüber Ankerliegern, Steganlagen oder Booten am Ufer genommen werden. Wer würde schon im eigenen Hafen mit Vollgas an den anderen Booten vorbeifahren, also Vorsicht. Selbst die im sehr spitzen Winkel ablaufenden Wellen der Gleitboote können, da sie fast parallel zum Ufer verlaufen eine verheerende Wirkung auf Steglieger haben.
Schilder A9 „Vermeidung von Wellenschlag“ stehen an fast allen Steganlagen, so auch an Sportbootsteganlagen!
Vorsicht bei im Strom verankerten Hindernissen (Fahrwassermarkierungen, Bojen, Steganlagen, ankernde Boote ….), sie sind mit besonderer Aufmerksamkeit zu passieren (rechtzeitig Kurs ändern, da Gefahr der Kenterung, Hängenbleiben in Ankerkette, Sog unter die Anlage!)
Das Anlegen an Steganlagen erfolgt grundsätzlich gegen den Strom (beim Anlegen mit der Strömung drohen Personen- und Materialschäden).
Beim Überholen kleinerer Boote sollte jeder Bootsführer die schädliche Wirkung seiner eigenen Bug- oder Heckwelle genau einschätzen. Nötige Rücksicht hilft dem anderen vor bedrohlichen Situationen und einem selbst vor eine drohenden Anzeige. Beim Überholen insbesondere von größerer Schiffe ist zu beachten, dass je nach eigener Geschwindigkeit die Überholstrecke sehr lang sein und schon nach der nächsten Kurve ein Schiff entgegenkommen kann. Für kreuzende Segelboote kann das „überholt werden“ problematisch sein. Es ist deshalb keine Schande, rechtzeitig auf einen Vorwindkurs abzufallen und dem Überholenden entgegen zu laufen. Fahren zwei Fahrzeuge in geringem Abstand nebeneinander her, besteht zwischen ihnen eine Sogwirkung, die einen Zusammenstoß herbeiführen kann.
Beim Begegnen gilt Ähnliches. In jedem Fall sollte man dem größeren Schiff das tiefere Fahrwasser lassen, in den Kurven im Regelfall die (tiefere) Außenkurve. Besonders wichtig ist, dem Entgegenkommenden die eigenen Absichten rechtzeitig, z.B. durch eindeutiges Ruderlegen (Kurs ändern, Seite zeigen) anzuzeigen. Vorsicht gilt auch bei der Begegnung von Badenden und Schwimmern – sie sind im Wasser kaum zu sehen!
Auf der Elbe kann es vorkommen, dass zwei Fahrzeuge nicht rechts, wie im Straßenverkehr üblich, aneinander vorbeifahren. Ein Vorbeifahren „links“ voneinander, also ein Begegnen an der Steuerbordseite wird durch eine blaue Tafel (zusätzlich ein weißes Blinklicht) an der Steuerbordseite (rechts) angezeigt. Beachtet werden sollte auch das Schallsignal eines Dampfers, z.B. kündigen folgende Signale ein Wendemanöver des Dampfers an: lang, kurz = Wende über Steuerbord; lang, kurz, kurz = Wende über Backbord.
Besondere Vorsicht gilt für Kinder an Bord. Eine Schwimmweste für Nichtschwimmer oder Schwimmanfänger ist unbedingt erforderlich, wirkt aber im Ernstfall nur, wenn sie vollständig angezogen wurde (häufig sieht man offene Verschlüsse und fehlende Bein-Sicherungen). Auf Motorbooten mit Außenbordmotoren sollten Kinder während der Fahrt nicht auf der Bordwand sitzen, oder mit Leinen und ähnlichem im Wasser spielen. Der Aufenthalt auf dem Bug ist nur ungefährlich, wenn durch eine Reling o.ä. ein Überbordgehen während der Fahrt ausgeschlossen werden kann.
Bootsausrüstung: Auf der Elbe empfiehlt sich je nach Bootsgröße folgende Bootsausrüstung: 2 Paddel, Bootshaken, 2 Festmacherleinen (5 – 10 m), Anker (pro 100 kg Bootsgewicht mind. 1kg) mit Leine (25 m). Bei Nacht oder unsichtigem Wetter ist Bootsbeleuchtung entsprechend Binnenschifffahrts- Straßen- Ordnung zu führen. Nicht zu vergessen sind natürlich wetterfeste Kleidung aber auch Sonnenschutz und Verbandskasten.
Alkohol ist für Bootsführer und Steuermann tabu. Ab 0,5 Promille kann es teuer werden.
Schleppen von Sportbooten: Gemäß § 17.03 BinSchStrO dürfen auf der Elbe in der Talfahrt höchstens zwei und in der Bergfahrt höchstens drei Anhänge geschleppt werden.